Gipfelbuch


Persönlicher Kommentar


Die gemeinsame Erklärung Zurück beinhaltet ganz deutlich (wenn auch noch nicht konkret in Tagen, Monaten und Jahren) den zeitweiligen Charakter der Sperrung.
Leider lässt die Verfügung der Behörde Zurück dann allerdings den Bezug dazu völlig vermissen und ist nicht befristet! Dies und der Umstand, dass der in der ursprünglichen Argumentation gar nicht genannte Griesgrund und der Griesgrundwächter gleich mit gesperrt werden, ließ und läßt bei vielen das Gefühl aufkommen, das es der Behörde hier nicht um eine zeitweilige Sperrung sondern um die dauerhafte Ruhigstellung des Tümpelgrundes geht. (Ein Forderung die bei der Erarbeitung der Bergsportkonzeption schon einmal von Seiten des Nationalparkes bestand.)

Ich hatte es im Interesse eine gemeinsamen Stellung gegen das wilde Absägen von Bäumen von SBB und Nationalpark besser gefunden eine sauber befristete und sachlich besser auf den Tümpelgrund begrenzte Sperrung zur verfügen und diese Verfügung, was Fläche und Zeitraum betrifft, vorher auch dem SBB zur Kenntnis und Stellungnahme zu geben.

Was jetzt bleibt ist viel Diskussionsbedarf und Mißstimmung auf allen Seiten statt des gemeinsamen Auftretens im Interesse von Natur, Mensch und Verwaltung.

Statt einer soliden Grundlage nach sachlicher Abstimmung scheint nur ein Rückzug in formaljuristische Prozedere möglich. Keine gewinnbringende Situation wie ich finde.

Was den SBB betrifft, so denke ich, bedeutet die Zustimmung zur gemeinsamen Erklärung und die darin befindliche Bitte an alle Mitglieder Sperrungen zu akzeptieren, keinesfalls die Verfügung allein in ihrer jetzigen Form so unbeanstandet hinzunehmen.

Auch eine mißverständliche oder trotzige Beräumung der Gipfelbücher sollte nicht darüber hinwegtäuschen dass der Tümpelgrund nicht abgeschrieben ist!

Besser als die etlichen privaten Widersprüche und folgende Gespräche des SBB mit den beteiligten Behörden, wäre aber eine verbindliche zeitliche Beschränkung der Verfügung, an deren Ende eine Neubeurteilung und ggf wieder anfechtbare Verlängerung der Verfügung stünde.

So hat hier der NP die Chance auf eine deutliche, wirksame aber auch tragfähige Reaktion auf die Baumfällungen in der Sächsischen Schweiz leider verpasst!
Die übergroße Mehrzahl der Kletterer zieht nämlich ohne Säge in die heimatlichen Felsen! Nur eben nicht mehr in den Tümpelgrund sonder statt dessen vor die Behörden oder das Verwaltungsgericht und anstelle der ehrlichen Erschüttereung über die abgesägten Bäume in ihrer Menge bleibt dann doch eher Verstimmung und Misstrauen gegen den Nationalpark.

Es wäre schön, wenn es vielleicht doch noch, jetzt noch rechtzeitig, ein deutliches und rechtlich verbindliches Zeichen zur zeitlichen Befristung und ein klares Bekenntnis zur Wiederzulassung des Tümpelgrundes gäbe.
Vor allem, weil dann der Blick frei würde auf das tatsächliche Problem, eine kleine Gruppe von Leuten die, sei es aus falsch verstandener Begeisterung für das Klettern, Rücksichtslosigkeit bei der Verbesserung von Fotostandorten oder warum auch immer am falschen Ende aktiv werden ... und damit den Status quo des sächsischen Kletterns im sensiblen Grenzraum zu Naturschutz und Forstwirtschaft nachhaltig zu gefährden.



letzte Bearbeitung dieser Seite am 17.08.2007 © Eissner